Liebe Kolpingschwestern und Brüder,

hier findet ihr den Entwurf unserer neuen Satzung, wie er auf der Generalversammlung 2018 durch Euch beschlossen werden soll. Aufgrund der aktuellen steuerlichen und rechtlichen Umstände ist es notwendig, uns in sicherere Fahrwasser zu begeben, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Hierzu hat der Vorstand einstimmig beschlossen aus unserem bisher nicht eingetragenen Verein einen im Vereinsregister eingetragenen Verein zu machen. Weiter ist es sinnvoll aufgrund unseres Tätigkeitsfeldes und unserer finanzielle Umsätze den Status der Gemeinnützigkeit zu beantragen.

Hierzu haben bereits im Sommer Gespräche mit der Finanzverwaltung Osnabrück stattgefunden. Diese mit dem Ergebnis, dass das Finanzamt die anliegende Satzung, hinsichtlich der Voraussetzungen zur Gemeinnützigkeit im Sinne §§ 51 der Abgabenordnung geprüft hat. Die vorgelegte Satzung entspricht mit Schreiben vom 13.9.2017 den gesetzlichen Voraussetzungen.

Wir haben dazu die bereits im Januar 2015 von uns allen genehmigte Satzung, hauptsächlich in den Punkten zum Vereinszweck deutlich konkretisiert und in den übrigen Punkten nahezu keine Änderungen vorgenommen.

Der Vorstand bittet Euch daher im Sinne unserer Kolpingsfamilie, der Eintragung ins Vereinsregister und der Gemeinnützigkeit zuzustimmen.

Treu Kolping

Andre Averdiek

 

Der Satzungsentwurf ist hier einsehbar.

2017-09-12 Entwurf V4 Satzung der KF Georgsmarienhütte-Malbergen gemeinnützig und eV