Einladung zur außerordentlichen

Mitgliederversammlung – Satzungsanpassung

Donnerstag, 6. September 2018 um 19:00 Uhr
Kolpinghaus, Hindenburgstr. 8, 49124 Georgsmarienhütte

 

Liebe Mitglieder,

auf unserer letzten Mitgliederversammlung haben wir eine neue Satzung besprochen und diese verabschiedet. Die Eintragung in das Vereinsregister ist vorgesehen.

Abweichend von unserer juristischen Vorprüfung durch Notar und Kolpingwerk hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 10. Juli 2018 beschlossen, dass eine Ergänzung notwendig ist. Der Senat folgt der Auffassung, wonach in dem Falle, dass die Satzung – wie vorliegend – eine Protokollierung des Beschlusses erfordert, auch angegeben werden muss, wer das Protokoll zu unterzeichnen hat. Andernfalls bleibt die Regelung der Satzung unvollständig und genügt damit nicht den Anforderungen von § 58 Nr. 4 BGB. Nur wenn klar ist, wer das Protokoll zu unterzeichnen hat, kann diese Urkunde an der Beweiskraft von §416 ZPO teilnehmen und damit dem Zwecke der Satzungsregelung, Nachweis über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen, gerecht werden.

 

Die neue Satzung soll daher wie folgt angepasst werden um die Eintragung ins Vereinsregister zu ermöglichen. Die zu ändernden / ergänzenden Anpassungen sind kursiv gedruckt.

 

 § 8 Mitgliederversammlung

 

(7)      Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Dieses ist vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Das Protokoll ist den Mitgliedern innerhalb von acht Wochen nach Ende der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme kein schriftlicher Einspruch beim Vorstand erhoben wird.

 

Auch auf Seiten des Kolpingwerkes gab es eine Änderung, die wir gerne aufnehmen.

§ 9 Vorstand

 

(7)      Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall ein Rechtsträger das Vermögen den Vereinszwecken und den gemeinnützlichkeitsrechtlichen Vorschriften entsprechend verwaltet.

 

Der § 6 des Generalstatuts des Internationalen Kolpingwerks gilt verbindlich.

 

Gerne kommen wir diesen Anforderungen nach und laden Dich daher zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, dem 6. September 2018 um 19:00 Uhr in das Kolpinghaus ein.

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung
  2. Satzungsanpassung
  3. Sonstiges

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme und verbleiben mit „Treu Kolping“

Für den Vorstand

Andre Averdiek