Es hat lange gedauert und es war über zwei Jahre mit viel Arbeit verbunden.

Am 6.9.2018 wurde auf der Mitgliederversammlung unserer Kolpingsfamilie die unten genannte Satzung beschlossen.

Diese wurde dann beim Amtsgericht Osnabrück (Registergericht), dem Finanzamt Osnabrück und dem Kolpingwerk in Köln final eingereicht.

24.9.2018:
Eintragung in das Vereinsregister unter Registerblatt VR 201801 beim Amtsgericht Osnabrück Registergericht.

9.10.2018:
Bescheid nach § 60 a Abs. 1 AO über die geforderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59 ,60 und 61 AO.
Feststellung: Die Satzung der vorgenannten Körperschaft in der Fassung vom 14.1.2018 (zuletzt geändert am 06.09.2018) erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

Somit sind wir nun e.V. und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit.

Die Satzung als PDF Datei.

2018-09-06 Satzung der KF Georgsmarienhütte/Malbergen e.V.