Auf unserer Mitgliederversammlung Anfang 2018 wurde eine neue Satzung beschlossen. Wie sich im Sommer 2018 herausstellte sind zwei Ergänzungen nötig um in das Vereinsregister aufgenommen zu werden.
Die neue Satzung soll daher wie folgt angepasst werden um die Eintragung ins Vereinsregister zu ermöglichen. Die zu ändernden / ergänzenden Anpassungen sind kursiv gedruckt.
$ 8 Mitgliederversammlung
(7) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Dieses ist vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Das Protokoll ist den Mitgliedern innerhalb von acht Wochen nach Ende der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme kein schriftlicher Einspruch beim Vorstand erhoben wird.
Auch auf Seiten des Kolpingwerkes gab es eine Änderung, die wir gerne aufnehmen.
§ 9 Vorstand
(7) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall ein Rechtsträger das Vermögen den Vereinszwecken und den gemeinnützlichkeitsrechtlichen Vorschriften entsprechend verwaltet.
Der § 6 des Generalstatuts des Internationalen Kolpingwerks gilt verbindlich.
Gerne kommen wir diesen Anforderungen nach und laden Dich daher zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, dem 6. September 2018 um 19:00 Uhr in das Kolpinghaus ein.
Falls die Mitgliederversammlung die Änderungen beschließt, sieht unsere Satzung dann so aus.
2018-09-06 Satzung der KF Georgsmarienhütte-Malbergen (V3) ..